Seit
2007 wird unser Hof von der Gärtnerhof Entrup e.G. bewirtschaftet.
Das „e.G.“ steht dabei für eingetragene Genossenschaft. Diese
Rechtsform wurde gewählt, um der ideelen
Ausrichtung des Hofes als „Gemeinschaftshof“,
die die
Menschen von der Initiative
Entrup 119 e.V. schon
1996
durch den Hofkauf auf
den Weg gebracht haben,
auch im Wirtschaftsleben einen passenden Rahmen zu geben.
Eine
Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam
und gleichberechtigt ein Unternehmen unterhalten. Die Genossenschaft
ist die demokratischste Rechtsform, denn Entscheidungen werden
gemeinsam und per
Abstimmung
getroffen. Jeder
Genosse hat nur eine Stimme, ganz egal, ob er einen oder zwanzig
Anteile gezeichnet hat. Die Genossenschaft
ermöglicht Selbstverwaltung und damit ein Weniger an Bürokratie.
Zugleich schafft sie mit einem hohen Maß an Selbstbestimmung die
Voraussetzungen für die gemeinsame Hofentwicklung.
Ende
November hat die
UNESCO die Idee und Praxis der Genossenschaften
in die Repräsentative Liste des Immateriellen
Kulturerbes
aufgenommen.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Die Liste umfasst 336 immaterielle kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen. Darin verzeichnet sind der argentinische und uruguayische Tango, die tibetische Oper in China und die Manden Charta in Mali, die als älteste Verfassung der Welt gilt. Weitere Beispiele sind das mongolische Naadamm-Festival, die Heilig-Blut-Prozession im belgischen Brügge, der kolumbianische "Carnaval de Negros y Blancos" und die Pfeifsprache El Silbo von der spanischen Kanareninsel La Gomera.Die Genossenschaften fanden in der Liste Eingang, weil hier bürgerschaftliches Engagement jenseits von privaten und staatlichen Wirtschaftsformen zum Ausdruck kommt. Die Menschen begegnen sich als Miteigentümer am gemeinsamen Projekt auf Augenhöhe. Das fordert und fördert Engagement, Gestaltungswillen und Solidarität.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Die Liste umfasst 336 immaterielle kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen. Darin verzeichnet sind der argentinische und uruguayische Tango, die tibetische Oper in China und die Manden Charta in Mali, die als älteste Verfassung der Welt gilt. Weitere Beispiele sind das mongolische Naadamm-Festival, die Heilig-Blut-Prozession im belgischen Brügge, der kolumbianische "Carnaval de Negros y Blancos" und die Pfeifsprache El Silbo von der spanischen Kanareninsel La Gomera.Die Genossenschaften fanden in der Liste Eingang, weil hier bürgerschaftliches Engagement jenseits von privaten und staatlichen Wirtschaftsformen zum Ausdruck kommt. Die Menschen begegnen sich als Miteigentümer am gemeinsamen Projekt auf Augenhöhe. Das fordert und fördert Engagement, Gestaltungswillen und Solidarität.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen