Samstag, 25. April 2020

Ab Montag: Maskenpflicht auch im Hofladen

Ab dem 27. April gilt in ganz NRW eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel, also auch für den Hofladen auf Entrup 119 und an unseren Marktständen in Münster und Steinfurt. 
Da vielleicht nicht jeder eine Maske zur Verfügung hat, reicht auch die Bedeckung von Mund und Nase mit einem Schal oder Tuch.

Warum ist das wichtig? 

Durch das Tragen dieser Do-It-Yourself-Masken oder auch "Community-Masken" aus Stoff können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. Außerdem unterstützen die Masken das Bewusstsein für den gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen. 
Selbstverständlich werden auch alle Helfer*innen und Hofladen-Mitarbeiter*innen eine Maske tragen. Fazit: Ohne Mund-Nasen-Bedeckung darf niemand den Hofladen betreten. 
Damit es im Hofladen nicht zu voll wird, werden wir die Personenanzahl begrenzen. Bitte habt Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommen kann. Aber bisher haben alle Hofladenkunden gut und verständnisvoll reagiert.

Unter diesem Link des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte findet Ihr ein paar sinnvolle Erklärung zu den Masken-Unterschieden. 

Die Seite der Stadt Münster stellt leicht verständliche Nähanleitungen zur Verfügung.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat uns ein paar Tipps zur Umsetzung im Hofladen mit an die Hand gegeben. Bitte haltet Euch daran, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

  • Wascht Euch regelmäßig die Hände, fasst Euch möglichst nicht mit den Händen ins Gesicht, hustet und niest in die Armbeuge.
  • Vor dem Anlegen der Maske, idealerweise die Hände waschen. Da die Außenseite der Maske potenzielle Erreger enthalten kann, diese beim Absetzen nicht berühren und im Anschluss, wieder die Hände waschen.
  • Die Alltagsmasken aus Stoff wascht Ihr nach einmaliger Nutzung mit der 60- oder 90-Grad-Wäsche. Tipp: Das geht auch sehr gut im Kochtopf, wenn man die Füllmenge für eine volle Waschmaschinenladung nicht hat. 
  • Einwegmasken sind, wie der Name schon sagt, für den einmaligen Gebrauch gedacht und müssen danach entsorgt werden.
  • Achtet auf den Abstand von mindestens 1,50 m zu Personen. 
Wenn wir uns alle an diese Maßnahmen halten, schützen wir uns gegenseitig. 

Wir danken Euch von Herzen für Euer Verständnis, Eure Kooperationsbereitschaft und Eure Geduld.






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