Drei
Viertel der Fläche, die unsere Milchschafe beweiden, gehören gar
nicht zum Hof.
Diese Wiesen grenzen unmittelbar an unsere Flächen an, Eigentümer
ist aber der Kreis Steinfurt.
Zu einem vergleichsweise günstigen Pachtpreis dürfen wir sie
nutzen. Allerdings
sind im Pachtvertrag einige Auflagen
enthalten, welche eine nachhaltige biologisch-dynamische
Bewirtschaftung erschweren:
Zum einen
darf ein Teil der Flächen erst sehr spät genutzt werden, teilweise
ab dem 1. Juni., teilweise sogar erst ab dem 15. Juni. Durch diese
Maßnahme sollen am Boden brütende Vögel geschützt werden. Für
die Milchschafe kann Beweidung oder Heuschnitt zu einem derart späten
Zeitpunkt allerdings kein ausreichend gehaltvolles Futter liefern.
Das Gras ist im Juni schlichtweg zu stängelig, um Milchbildung zu
ermöglichen.
Außerdem darf keinerlei Düngungs- oder Bodenverbesserungsmaßnahme durchgeführt werden, auch keine Erhaltungsdüngung. Ziel ist hier, dass der Boden zunehmend ärmer wird an Nährstoffen, um seltenen Wildpflanzen, die in der mehr und mehr überdüngten Agrarlandschaft verdrängt werden, einen Lebensraum zu ermöglichen. Für unsere Nutzung bedeutet das Düngungsverbot aber eine nicht nachhaltige Bewirtschaftung, weil wir den gesamten Schafmist auf den übrigen Flächen unterbringen müssen; diese bekommen damit tendentiell zu viel Düngung. Außerdem wächst das Gras jedes Jahr etwas zurückhaltender, weil immer nur Aufwuchs entnommen, aber nichts zurückgegeben werden kann, auch nicht die biologisch-dynamischen Kompostpräparate.
Außerdem darf keinerlei Düngungs- oder Bodenverbesserungsmaßnahme durchgeführt werden, auch keine Erhaltungsdüngung. Ziel ist hier, dass der Boden zunehmend ärmer wird an Nährstoffen, um seltenen Wildpflanzen, die in der mehr und mehr überdüngten Agrarlandschaft verdrängt werden, einen Lebensraum zu ermöglichen. Für unsere Nutzung bedeutet das Düngungsverbot aber eine nicht nachhaltige Bewirtschaftung, weil wir den gesamten Schafmist auf den übrigen Flächen unterbringen müssen; diese bekommen damit tendentiell zu viel Düngung. Außerdem wächst das Gras jedes Jahr etwas zurückhaltender, weil immer nur Aufwuchs entnommen, aber nichts zurückgegeben werden kann, auch nicht die biologisch-dynamischen Kompostpräparate.
Warum hat der
Kreis Steinfurt als Verpächter solche Auflagen in den Pachtvertrag
mit aufgenommen? Man spricht hier von „Naturschutzflächen“ im
Gegensatz zu den Hochertragsflächen der konventionellen
Landwirtschaft. Hier also zurück zur Natur, möglichst wenig
Eingriffe in das Naturgeschehen, dort aber eine möglichst intensive
Landnutzung mit synthetischem Dünger und Ackergiften für eine
reiche Ernte. Unser Hof wurde in dieser Theorie auf der
Naturschutzseite angesiedelt.
Auf den ersten
Blick erscheint das sinnvoll, denn was vermag unsere Lebensgrundlagen
besser zu schützen als ökologischer Landbau? Mit den uns
auferlegten Nutzungsbeschränkungen müssen wir aber feststellen,
dass eine nachhaltige Nutzung dieser Wiesenflächen über
Jahrzehnte nicht möglich ist: Wenn wir immer weniger Heu ernten
können und das Weidefutter für die Milchschafe über Monate nicht
geeignet ist, muss unser Hof sich über kurz oder lang andere Flächen
suchen, um überleben zu können.
Mehr zum Thema
gibt es im nächsten Hofbrief.
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